1. Bei besonders schweren Straftaten ist in einem Strafverfahren die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend erforderlich. In diesem Fall ist die Beteiligung des Verteidigers ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem die Person den Status eines Verdächtigen erlangt (Artikel 52 Teil 1 der Strafprozessordnung der Ukraine).
  2. In anderen Fällen ist die obligatorische Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren gewährleistet:
  • bei Personen, die der Begehung einer Straftat unter 18 Jahren verdächtigt oder beschuldigt werden – ab dem Zeitpunkt, an dem festgestellt wird, dass es sich um Minderjährige handelt oder Zweifel an der Volljährigkeit der Person bestehen;
  • in Bezug auf Personen, gegen die Zwangsmaßnahmen erzieherischer Art angewendet werden sollen – ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit oder des Auftretens von Zweifeln an der Volljährigkeit der Person;
  • in Bezug auf Personen, die aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderungen (stumm, taub, blind usw.) nicht in der Lage sind, ihre Rechte in vollem Umfang auszuüben – ab dem Zeitpunkt, an dem diese Behinderung festgestellt wird;
  • in Bezug auf Personen, die die Sprache, in der das Strafverfahren geführt wird, nicht beherrschen – ab dem Zeitpunkt der Feststellung dieser Tatsache;
  • gegenüber Personen, bei denen die Anwendung von Zwangsmaßnahmen medizinischer Art zu erwarten ist oder über deren Anwendung entschieden wird, ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dass die Person an einer psychischen Erkrankung leidet, oder anderer Informationen, die Zweifel an ihrer geistigen Gesundheit aufkommen lassen;
  • über die Rehabilitation des Verstorbenen – ab dem Zeitpunkt, an dem das Recht auf Rehabilitation des Verstorbenen entsteht. 

        Ein Verdächtiger ist eine Person, der der Verdacht gemäß dem in den Artikeln 276 bis 279 dieser Ordnung vorgesehenen Verfahren mitgeteilt wurde, oder eine Person, die wegen des Verdachts der Begehung einer Straftat inhaftiert ist (Teil 1, Artikel 42 der Strafprozessordnung). der Ukraine).

       Der Angeklagte (Angeklagte) ist die Person, gegen die die Anklage gemäß dem in Artikel 291 dieses Gesetzbuchs (Artikel 42 Teil 2 der Strafprozessordnung der Ukraine) vorgesehenen Verfahren beim Gericht eingereicht wurde).

 

Zu den Aufgaben eines Strafverteidigers gehören:

  1. Detaillierte Untersuchung des Materials des Strafverfahrens und Sammlung von Beweismitteln;
  2. Entwicklung von Taktiken und Kundenschutzsystemen;
  3. Ständige Besuche der Angeklagten in der Untersuchungshaftanstalt;
  4. Berufung gegen die Entscheidung und die gewählte vorbeugende Maßnahme;
  5. Vorbereitung von Petitionen und Stellungnahmen;
  6. Anwesenheit bei Durchsuchungen, Experimenten, Inspektionen und Verhören;
  7. Hochwertiger Schutz der Interessen des Angeklagten/Angeklagten sowohl bei Gerichtsverhandlungen als auch während der gesamten Untersuchung.

Ein Anwalt in Strafsachen hat folgende Befugnisse:

  1. Hat das Recht, zeitlich unbegrenzt ohne Zeugen mit dem Klienten zu sprechen;
  2. Nimmt an Ermittlungsmaßnahmen teil und kann bei Verhören anwesend sein;
  3. Kann Beweise für die Unschuld des Kunden sammeln.

Personen, die in folgenden Angelegenheiten tätig sind:

Geschäftsführender Gesellschafter Oleksandr Viktorovych Shipilov, m.t.066-321-95-66